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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsangebote der PME
1. Vertragsschluss Soweit für die angebotene Leistung Anmeldeformulare (gedruckt oder als Internetformular) vorliegen, sind diese für die Anmeldung zu verwenden. Die Anmeldungserklärung - außerhalb von Satz 1 sonst insbesondere per Brief, Fax, Email oder Telefonat - ist für Sie bis zur Ablehnung oder Annahme verbindlich. Die Anmeldung wird innerhalb von drei Wochen durch schriftliche Anmeldebestätigung angenommen.
2. Vertragsinhalt/Leistung (1) Der Leistungsinhalt folgt auf der Grundlage der in den aktuellen Angeboten der PME enthaltenen Leistungsbeschreibungen aus den Angaben in Anmeldeformular/Anmeldungserklärung und der Anmeldebestätigung. Unwesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung von Gestalt und Zweck der Veranstaltung bleiben vorbehalten. PME behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung von dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zu einem mit der Anmeldebestätigung bekannt zu gebenden, mindestens fünf Tage vor der Veranstaltung liegenden Stichtag abhängig zu machen. PME informiert umgehend über das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und erstattet eingezahlte Teilnahmegebühren zurück.
(2) Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird durch uns bescheinigt. Soweit Leistungsnachweise erworben werden, die sich in das modulare Master-Programm "Pharmaceutical Medicine" einpassen, kann gemäß § 6 Abs. 4 der Prüfungsordnung für den Postgraduierten-Studiengang "Pharmaceutical Medicine" der Universität Duisburg-Essen eine Anrechnung auf das entsprechende Modul erfolgen.
(3) Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer unverzüglich eine Benachrichtigung.
(4) Schadenersatzansprüche wegen Leistungsstörungen werden auf grob fahrlässige Pflichverletzungen seitens PME oder auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen beschränkt. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers.
(5) Im übrigen sind Schadenersatzansprüche - ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur - auf die Höhe der Teilnahmegebühr begrenzt.
3. Teilnahmegebühren/Fälligkeit Die angegebenen Teilnahmegebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahmegebühren sind fällig nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 10 Tage nach Rechnungsdatum, in jedem Fall aber vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahmegebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben, die Tagungsunterlagen und die Pausenbewirtung.
4. Stornierung Neben den gesetzlichen Widerrufsrechten, die hier unberührt bleiben, kann der Teilnehmer bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit schriftlicher Erklärung den Vertrag kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung außerhalb der gesetzlichen Widerrufsrechte, die nur bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich ist, wird die Hälfte der Teilnahmegebühren erhoben. Ein angemeldeter Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer benennen. Diesen abzulehnen behält sich PME bis 3 Tage nach Benennung vor. Für die Teilnahme des Ersatzteilnehmers enstehen keine weiteren Gebühren.
5. Umbuchung Statt einer Stornierung kann auch eine andere Veranstaltung von PME gebucht werden. Für eine Umbuchung innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsabgeltung von 100 € zu zahlen. Diese ist mit der Teilnahmegebühr fällig. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands bei PME vorbehalten. Im Falle des Veranstaltungsausfalls nach Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei von PME zu vertretenden Gründen ist der Teilnehmer nicht zur Abgeltung der Umbuchung verpflichtet. Eine Umbuchung aus Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers liegen, kann nur einmal erfolgen.
6. Urheberrechte Die PME behält sich alle Rechte an den in ihren Veranstaltungen verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden. Die bei den Veranstaltungen ggf. eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nur in der ausdrücklich genehmigten Weise genutzt, weder ganz/teilweise kopiert, noch aus den Veranstaltungsräumen entfernt werden. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen nicht benutzt werden.
7. Angaben des Teilnehmers/Datenschutz (1) Die PME weist darauf hin, dass Teilnehmer ihre korrekten Adressdaten angeben müssen. Die PME behält sich im Falle der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.
(2) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die erhhobenen Daten von der PME in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt.
(3) Der Teilnehmer erkläret sein Einverständnis, dass die erhobenen Daten auch nach Abschluss der gebuchten Veranstaltung zum Zweck der weiteren Betreuung der Teilnehmer gespeichert bleiben und er hierfür von der PME Informationsmaterial erhält. Die Weitergabe der Daten an Dritte, mit Ausnahme der Auftragsdatenverwaltung, ist unzulässig. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.
8. Abwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Für Kaufleute im Sinne des HGB gilt: Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis enstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozess ist Witten.
9. Salvatorische Klausel Sollten sich einzelne Bedingungen dieses Vertrages als unwirksam erweisen, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine am Sinn und Zweck des Vertrages und der weggefallenen Bedinung ausgerichtete, den beiderseitigen Interessen gerecht werdende Neuregelung für die entfallene Bedingung zu finden.
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